Projektleitung

Projektmanagement

Den Begriff Projektmanagement könnte man als die Vereinigung der Funktionen Projektleitung und Projektsteuerung bezeichnen. Beides bieten wir an, wenn Sie Projekte abwickeln wollen, aber aus zeitlichen oder anderen Gründen, die Bauherrnfunktion nicht wahrnehmen können. Durch die Werkzeuge des Projektmanagments gewährleisten wir die Erfüllung der definierten Ziele in Hinblick auf die 3 Eckpfeiler eines Projektes:

  1. Termine
  2. Kosten
  3. Qualitätstandards

Sie definieren die Projektziele. Wir legen in Abstimmung mit Ihnen das Projektteam fest und garantieren Ihnen einen reibungslosen Projektverlauf und die Einhaltung der Zielvorgaben.


Projektsteuerung

Durch die Projektsteuerung werden die Bereiche Organisation, Information, Koordination, Dokumentation bzw. Qualitäten und Quantitäten, die Kosten und die Finanzierung und schließlich die Termine und Kapazitäten behandelt. Die Leistungen werden in 5 Projektphasen erbracht:

  1. Projektvorbereitung: Projektetablierung, strategische Planung, Grundlagenermittlung, Vertragsgestaltung
  2. Planung: Vorentwurfs-, Entwurfs-, und Einreichplanung
  3. Ausführungsvorbereitung: Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe
  4. Ausführung: Projektüberwachung
  5. Projektabschluss: Projektbetreuung, Dokumentation
Projektleitung

Wir verstehen unter Projektleitung folgende Grundleistungen:

  1. Rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen im Bezug auf Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung.
  2. Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen, Vollzug der Verträge unter Wahrung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers.
  3. Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Erlaubnisse.
  4. Konfliktmanagement zur Orientierung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheiltliche Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Termine.
  5. Leiten von Projektbesprechungen, Führen aller Verhandlungen mit projektbezogener vertragsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Bindungswirkung für den Auftraggeber.
  6. Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle bzw. von projektbezogenen Repräsentationspflichten gegenüber dem Nutzer, den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
Für den Nachweis der übertragenen Projektleitungskompetenzen ist es notwendig, dass vom Auftraggeber eine entsprechende Handlungsvollmacht ausgestellt wird.